Teilnahmebedingungen
Voting & Verlosung – Pilotstaffel
Stand: 16.03.2026
§ 1 Veranstalter
Veranstalter des Votings und der Verlosung im Rahmen der YouTube-Show „The Green Deal“ (nachfolgend „Show“) ist:
Quintus Studios GmbH
Akazienstr. 28
D-10823 Berlin
Deutschland
E-Mail: thegreendealshow@quintusstudios.com
(nachfolgend „Quintus“ oder „Veranstalter“)
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu YouTube und wird in keiner Weise von YouTube gesponsert, unterstützt oder organisiert. YouTube ist nicht Veranstalter dieser Aktion und übernimmt keinerlei Haftung in diesem Zusammenhang. Durch die Teilnahme bestätigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass YouTube in keiner Weise im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel haftbar gemacht werden kann.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
An dem Voting und der Verlosung kann teilnehmen, wer:
- mindestens 18 Jahre alt ist,
- seinen Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz (D-A-CH) hat,
- über ein aktives YouTube-Konto verfügt und
- einen gültigen Kommentar im Sinne von § 3 unter dem jeweiligen Video hinterlässt.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Quintus Studios GmbH sowie deren Angehörige. Quintus behält sich vor, Personenvom Voting auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen oder die Nutzungsbedingungen oder Community-Richtlinien von YouTube (einsehbar unter https://www.youtube.com/t/terms#362a6ab0e6 und https://support.google.com/youtube/answer/9288567?hl=de) verstoßen oder das Voting manipulieren.
Personen, die gegen die Nutzungsbedingungen oder Community-Richtlinien von YouTube verstoßen, sind im Falle einer Auslosung disqualifiziert.
§ 3 Ablauf des Votings
3.1 Episodenvoting
Zu jeder der drei Episoden der Pilotstaffel wird unter dem jeweiligen YouTube-Video ein Voting durchgeführt. Zuschauerinnen und Zuschauer können für ihr Lieblingsstartup der jeweiligen Episode abstimmen, indem sie einen Kommentar in folgendem Format unter dem Video hinterlassen: „vote: [Startupname]“ (Beispiel: „vote: GreenBottle“). Nur Kommentare, die genau dieses Voting-Format enthalten, werden als gültige Stimme gewertet. Fehlerhafte Kommentare, z.B. bei Angabe eines Startup-Namen ohne das Präfix „vote:” oder aufgrund eines Schreibfehlers im Startupnamen werden nicht in der Wertung als Stimme gezählt. Jedoch werden sonst formell richtige Einreichungen mit und ohne Leerzeichen nach dem Doppelpunkt des Präfix “vote:” gewertet. Bei Mehrfachnennung mehrerer Startupnamen nach dem “vote:”-Präfix wird die Stimme nur für das erstgenannte Startup gewertet.
Das Voting beginnt mit der Veröffentlichung des jeweiligen Episodenvideos und endet genau sechs (6) Tage nach dessen Veröffentlichung um 23:59 Uhr(MEZ/MESZ). Nach Ablauf dieser Frist werden keine weiteren Stimmen berücksichtigt.
Pro Person und Episode wird nur ein Kommentar als Stimme gewertet. Maßgeblich für das Voting ist hierbei stets der erste Kommentar im gültigen Voting-Format mit dem Präfix “vote:”. Sollte sich jedoch darauffolgend im Startupnamen ein Fehler befinden, wird dieser Kommentar, wie oben beschrieben, nicht in die Wertung genommen – es rückt in diesem Fall kein weiterer Kommentar derselben Person für das Voting nach. Mehrfachkommentare derselben Person werden nicht kumuliert. Personen, die mehrfach abstimmen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Das Online-Community-Voting fließt mit 80% in die Gesamtwertung ein, während das Publikumsvoting vor Ort bei der Aufzeichung 20% der Wertung ausmacht. Basierend auf den normalisierten Werten pro Startup wird so ein Score pro Startup ermittelt. Das Startup mit dem höchsten Gesamtscore wird als Episodensieger ermittelt.
3.2 Staffelvoting (Finale)
Die drei Episodensieger treten in einem gesonderten Finalvideo gegeneinander an. Das Staffelvoting erfolgt nach denselben Regeln wie das Episodenvoting gemäß § 3.1. – jedoch entscheidet hier allein das Online-Community-Voting über den Sieger und fließt zu 100% in die Wertung ein. Zudem gilt für das Staffelvoting ein geänderter Abstimmungszeitraum: Das Voting beginnt hierbei mit der Veröffentlichung des Finalvideos und endet genau neun (9) Tage nach dessen Veröffentlichung um 23:59 Uhr (MEZ/MESZ). Nach Ablauf dieser Frist werden keine weiteren Stimmen berücksichtigt.
Das Startup mit den meisten gültigen Stimmen im Finalvideo wird als Staffelsieger der Pilotstaffel ermittelt und erhält einen von Quintus festgelegten Preis.
Art und Wert des Preises für das Staffelsieger-Startup werden spätestens mit Veröffentlichung des Finalvideos bekannt gegeben. Ein Anspruch auf einen bestimmten Preis besteht nicht. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
§ 4 Verlosung
4.1 Teilnahme an der Verlosung
Alle Personen, die im Rahmen des Votings (Episodenvoting oder Staffelvoting) einen gültigen Kommentar hinterlassen haben – auch wenn dieser in Sonderfällen (siehe oben) nicht ins Voting eingeflossen ist und die Voraussetzungen gemäß § 2 erfüllen, nehmen automatisch an der Verlosung teil. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich. Mehrfache Kommentare einer Person begründen keine mehrfache Teilnahme an der Verlosung, jede Person wird nur einfach bei der Verlosung berücksichtigt.
4.2 Preis
Unter allen berechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden 20 (zwanzig) „The Green Deal Überraschungsboxen“ verlost – 5 pro Video.Der Inhalt der Überraschungsboxen wird von Quintus nach eigenem Ermessen festgelegt und vorab nicht bekannt gegeben. Ein Anspruch auf einen bestimmten Inhalt besteht nicht. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch ist ausgeschlossen.
Der Versand der Gewinne erfolgt durch Quintus auf dessen Kosten innerhalb der D-A-CH-Region. Eine Lieferung in andere Länder ist nicht möglich.
4.3 Gewinnermittlung
Die Verlosung erfolgt nach Ende des Staffelfinale-Votings durch Zufallsauswahl unter allen berechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Datum und Uhrzeit der Ziehung werden spätestens mit Veröffentlichung des Finalvideos bekannt gegeben.4.4 Benachrichtigung und Verifizierung der Gewinner
Die Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren zur Sicherstellung der Identität:- Quintus antwortet öffentlich unter dem Gewinnerkommentar auf YouTube und fordert die Person auf, sich innerhalb von 48 Stunden per Direktnachricht (DM) auf Instagram beim offiziellen Account von The Green Deal zu melden.
- Die Gewinnerin oder der Gewinner sendet eine DM auf Instagram mit ihrem bzw. seinem YouTube-Nutzernamen.
- Quintus sendet daraufhin einen individuellen Verifizierungscode per Instagram-DM.
- Die Gewinnerin oder der Gewinner antwortet öffentlich auf den eigenen Gewinner-Kommentar auf YouTube mit diesem Code.
- Quintus prüft, ob der Code korrekt ist und vom ursprünglichen YouTube-Konto stammt. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Lieferadresse per Instagram-DM erfragt.
Meldet sich eine Gewinnerin oder ein Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden nach der öffentlichen Benachrichtigung oder scheitert die Verifizierung, verfällt der Gewinn und Quintus kann eine Ersatzperson auslosen.
Personenbezogene Daten (insbesondere die Lieferadresse) werden ausschließlich per Direktnachricht und niemals öffentlich ausgetauscht.
§ 5 Disqualifikation und Manipulation
Quintus behält sich das Recht vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Vorankündigung vom Voting und/oder der Verlosung auszuschließen, wenn:- der Verdacht besteht, dass das Voting durch den Einsatz von Bots, automatisierten Tools oder anderen unerlaubten Mitteln manipuliert wird,
- eine Person mehrfach unter demselben oder verschiedenen Konten abstimmt,
- falsche Angaben zur Person gemacht wurden,
- ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vorliegt oder
- ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder Community-Richtlinien von YouTube vorliegt.
Im Falle einer nachgewiesenen Manipulation behält sich Quintus vor, das Voting für die betreffende Episode oder das Finale zu annullieren und nach eigenem Ermessen neu durchzuführen.
§ 6 Haftung
Quintus übernimmt keine Haftung für technische Störungen auf der Plattform YouTube, die eine Teilnahme am Voting verhindern oder einschränken. Quintus haftet nicht für Schäden, die aus der Teilnahme oder Nichtteilnahme am Voting oder der Verlosung entstehen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Quintus beruhen.§ 7 Datenschutz
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die Quintus Studios GmbH, Akazienstr. 28, D-10823 Berlin.Im Rahmen des Votings und der Verlosung werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
- YouTube-Nutzername und Kommentarinhalte zur Durchführung des Votings (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Instagram-Nutzername zur Verifizierung und Kommunikation mit Gewinnerinnen und Gewinnern (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Im Gewinnfall: Name und Lieferadresse zur Versendung des Preises (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Verlosung sowie zur Benachrichtigung und Verifizierung der Gewinnerinnen und Gewinner verwendet. Nach Abschluss der Verlosung und Versand der Preise werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Es werden keine externen Tracking- oder Verlosungstools eingesetzt.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Anfragen können an datenschutz@quintus-studios.de gerichtet werden.
Zudem besteht das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichstr. 219, 10969 Berlin.
§ 8 Sonstige Bestimmungen
Quintus behält sich vor, das Voting oder die Verlosung jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu ändern, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.





